Bitte beachtet unsere neue Benutzungsordnung. Wesentliche Neuerungen sind u.a.:
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Detailliertere Ausarbeitung der Hallen-, Kletter- und Boulderregeln.
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Die verpflichtende Nutzung von Halbautomaten zum Sichern. Ausnahmen sind nach Rücksprache mit der Betriebsleitung oder Thekenleitung möglich.
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Regeln für die Nutzung der kombinierten Toprope-/Vorstiegslinien.
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Genauere Vorgaben für die Nutzung der Autobelays.
Insbesondere: der/die Nutzer:in muss jederzeit ansprechbar sein, auch bei Nutzung von Kopfhörern o.ä. -
Erläuterungen zum Ausrüstungsverleih.
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Verbot des Kletterns nach Alkohol- und Drogenkonsum.
Die neue Benutzungsordnung tritt am 13.04.2026 in Kraft.
Die Benutzungsordnung ist auf der Homepage (Link) des Kletterzentrums und als Aushang im Bistro einsehbar. An der Theke ist ein ausgedrucktes Exemplar zur Einsicht hinterlegt.
Es gilt eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen bis zum 11.05.2026. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gilt die Einwilligung zur neuen Benutzungsordnung als erteilt, soweit kein Widerspruch schriftlich/in Textform eingegangen ist.
Gießen, 13.04.2026
Sektion Gießen-Oberhessen des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V., Gießen
Vorstand und Betriebsleitung