BENUTZUNGS­ORDNUNG FÜR DAS
DAV Kletter- und Boulderzentrum GIESSEN

(im Folgenden auch „Kletterhalle“ genannt)

Betreiber: Sektion Gießen-Oberhessen des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V., Rödgener Str. 70, 35394 Gießen

1 Berechtigung

1.1 Nur Befugte dürfen in der Kletterhalle klettern („klettern“ umfasst im Folgenden jeweils auch das „bouldern“). Befugt sind Personen, für die eine auf den Tag und ihren Namen im Kassensystem gespeicherte Buchung vorhanden ist oder für die eine entsprechende Gruppenbuchung (Gruppeneinverständniserklärung) ausgefertigt wurde. Für ermäßigte Preise müssen die entsprechenden Nachweise (z.B. DAV-Mitgliedsausweis, Studentenausweis etc.), eventuell in Kombination mit einem gültigen Lichtbildausweis, unaufgefordert an der Kasse vorgelegt werden.

1.2 Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen in der Kletterhalle nicht klettern, wenn sie ohne Begleitung einer volljährigen, von den Erziehungsberechtigten beauftragten Aufsichtsperson sind. Hiervon ausgenommen sind betreute Veranstaltungen und Angebote des Betreibers sowie genehmigte Gruppen.

1.3 Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für die selbständige Nutzung der Kletterhalle die schriftliche Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten.

2 Zutritt

2.1 Die Kletteranlage ist nur zu den vorgesehenen Benutzungszeiten für den Kletterbetrieb geöffnet. Bei Gewitter oder Blitzgefahr sowie bei Einbruch der Dunkelheit, sofern nicht ausreichend beleuchtet, muss die Außenanlage umgehend verlassen und darf nicht mehr betreten werden.

3 Kurse / Veranstaltungen

Der Betreiber bietet in der Kletterhalle verschiedene Kurse an. Das jeweils aktuelle Kursangebot ist auf der Homepage des Kletterzentrums einsehbar. Der Leistungsumfang der Kurse ergibt sich aus den Kursbeschreibungen auf der Internetseite www.kletterzentrum-giessen.de. Kurse und Gruppenveranstaltungen von Fremdanbietern sind ohne die Genehmigung des Betreibers nicht gestattet.

3.1 Die Buchung kann online, schriftlich, fernmündlich oder persönlich erfolgen. Der Nutzer erhält eine Buchungsbestätigung per E-Mail.

3.2 Sofern nicht anders ausgeschrieben, ist die Gebühr für den Kurs am Veranstaltungstag fällig.

3.3 Voraussetzung für die Durchführung von Kursen und anderen angeleiteten Veranstaltungen ist, dass die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich der Betreiber vor, den Kurs kurzfristig abzusagen. Die Absage erfolgt schriftlich oder fernmündlich.

3.4 Der Rücktritt von einer Kursbuchung ist kundenseits bis 5 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Danach ist die Kursgebühr zu bezahlen. Gleiches gilt für den Nichtantritt eines Kurses bzw. dem Ausschluss bei einem Kurs. Eine Terminumbuchung unterliegt denselben Fristen.

3.5 Die Nutzung der Kletter- und Boulderwände erfolgt auch im Rahmen von angeleiteten Veranstaltungen auf eigene Gefahr (siehe auch Ziffer 4. Haftung). Kursveranstaltungen finden im laufenden Kletterbetrieb statt.

4 Haftung

4.1 Jeder klettert grundsätzlich auf eigene Gefahr und Risiko und ist zur Einhaltung der damit verbunden Anforderungen eigenverantwortlich verpflichtet.

4.2 Mit der Entrichtung des Eintrittsgeldes für die Kletteranlage versichert der Benutzer, dass er über grundlegende und aktuelle Kletter- und Sicherungskenntnisse sowie Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt und die Benutzerordnung des DAV Kletter- und Boulderzentrum, in der jeweils neusten Fassung, zur Kenntnis genommen hat. Eingeschränkt gilt diese Regelung für Teilnehmer bei der Teilnahme an den vom Betreiber angebotenen und durchgeführten Ausbildungskursen für Anfänger während der betreuten Kurszeiten.

4.3 Für den Verlust und die Beschädigung an der durch den Nutzer persönlich eingebrachten Gegenständen wird die Haftung des Betreibers ausgeschlossen.

4.4 Von den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen abgesehen unternimmt der Nutzer sein Klettern auf eigene Gefahr und Haftung. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

4.5 Die Benutzung der Selbstsicherungsgeräte (Autobelay) ist nur nach Einweisung durch das Hallenpersonal erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr.

5 Veränderungen / Beschädigungen

5.1 Jegliche Veränderungen und Eingriffe in die Ausstattung der Kletteranlage, insbesondere deren technische Ausstattung, durch den Nutzer sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung sind jegliche Schadensersatzansprüche des Nutzers ausgeschlossen.

5.2 Der Nutzer verpflichtet sich, ihm bekannt gewordene Mängel oder Schäden unverzüglich zu melden. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und/oder andere Personen gefährden oder verletzen. Mit herabfallendem Klettermaterial ist stets zu rechnen.

6 Hallenregeln

6.1 Mit Seil darf nur geklettert werden, wenn die Sicherungs- und Knotentechnik beherrscht werden.

6.2 Beim Klettern müssen alle Zwischensicherungen sowie der Umlenker eingehängt werden.

6.3 Außer an der Boulderwand darf nur mit Seilsicherung geklettert werden.

6.4 Zum Sichern und Einbinden dürfen nur Sicherungsgeräte und Konten verwendet werden, die dem allgemein anerkannten Stand der Sicherungstechnik entsprechen.

6.5 Es darf nur einwandfreies, den UIAA-Prüfanforderungen genügendes Material verwendet werden.

6.6 Die Sicherungsperson muss stehen.

6.7 Beim Klettern ist darauf zu achten, dass es nicht zu Pendelstürzen kommt.

6.8 Im Top-Rope-Bereich darf nicht vorgestiegen werden. Top-Rope-Seile dürfen nicht abgezogen und zum Vorsteigen verwendet werden.

6.9 Vorstiegsklettern ist nur im dafür vorgesehenen Kletterbereich gestattet.

6.10 Die im Vorstieg verwendeten Seile müssen mindestens 40m lang sein.

6.11 Als Zwischensicherungen dürfen nur die vom Betreiber vorgesehenen und vorhandenen Expressschlingen verwendet werden.

6.12 In den speziell gekennzeichneten Vorstiegsbereichen darf am eigenen Seil nachgestiegen werden, wobei alle aktuell gültigen Kriterien zum Einrichten einer Top-Rope-Station berücksichtigt werden müssen.

6.13 Tritte, Griffe und Haken dürfen weder neu angebracht noch umgesetzt oder beseitigt werden.

6.14 Lose Griffe und Tritte sowie sonstige Schäden sind unverzüglich an der Kasse zu melden.

6.15 Barfuß klettern ist in der gesamten Halle verboten.

6.16 Der Boulderbereich ist für Kinder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres gesperrt. Ausgenommen sind Veranstaltungen des Betreibers sowie Kinder, welche sich in einer permanenten 2:1 Betreuung durch eine Aufsichtsperson befinden.

6.17 Nach dem Konsum von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Substanzen ist das Klettern und Sichern untersagt.

6.18 Wer gegen die Hallenregeln verstößt, kann von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden.

6.19 Die Selbstsicherungsgeräte dürfen nur nach erfolgter Einweisung durch das Hallenpersonal benutzt werden.

7 Hausrecht und Informationspflichten des Nutzers

7.1 Das Hausrecht über das DAV Kletter- und Boulderzentrum Gießen übt der Betreiber sowie seine angestellten und dafür beauftragten Mitarbeiter aus.

Der Betreiber behält sich vor, jeden Nutzer der Kletteranlage auf Einhaltung der Benutzerordnung zu kontrollieren und diesem bei Missachtung jener oder der allgemein anerkannten Regeln des Klettersports die Benutzung der Kletteranlage zu verweigern.

Mit Buchung eines Eintritts in die Kletterhalle und Entrichtung des Eintrittsgeldes akzeptiert der Benutzer die Benutzungsordnung in der jeweils neuesten Fassung des Betreibers.

7.2 Alle Nutzer der Kletterhalle haben sich eigenständig über die aktuelle Fassung der Benutzungsordnung und eventuelle Änderungen zu informieren. Die jeweils aktuelle Fassung der Benutzungsordnung ist auf der Homepage www.kletterzentrum-giessen.de ersichtlich und abrufbar und hängt im Bistro der Kletterhalle aus.

 

Sektion Gießen-Oberhessen des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V., Gießen
Vorstand und Betriebsleitung