BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS
DAV Kletter- und Boulderzentrum GIESSEN
Betreiber: Sektion Gießen-Oberhessen des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V., Rödgener Str. 70, 35394 Gießen
1. Benutzungsberechtigung
1.1 Zur Nutzung der Kletter- und Boulderanlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe) und beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des*der Nutzer*in. Die Sektion / der Betreiber führt keine Kontrollen durch, ob der*die Nutzer*in (oder die ihn*sie anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und diese anwenden. Es obliegt dem*der Nutzer*in, dies jeweils im Einzelfall zu prüfen, eine Haftung des Betreibers ist diesbezüglich ausgeschlossen.
1.2 Jede erwachsene Person muss sich vor Nutzung der Kletter- und Boulderanlage mittels (ggf. digitalem) Anmeldeformular für Erwachsene registrieren; bzgl. minderjähriger Nutzer*innen siehe unten. Im Zuge der Registrierung werden auf die Gefahren in der Kletter- und Boulderanlage hingewiesen und die Benutzungsordnung (BNO) sowie die Hallen-, Kletter- und Boulderregeln dargelegt. Mit der Unterschrift bestätigt der*die Nutzer*in, die BNO und die Regeln zu akzeptieren und einzuhalten – siehe auch Punkt 5.2.
1.3 Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Jede*r Nutzer*in muss während des Aufenthalts in der Kletter- und Boulderanlage den Beleg, alternativ E-Bon, über die Entrichtung des Eintrittspreises jederzeit vorzeigen können. Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt (z. B. DAV-Ausweis).
1.4 Als Vertragsstrafe wird eine erhöhte Eintrittsgebühr in Höhe von 50 € bei Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des (korrekten) Eintrittspreises fällig. Die Geltendmachung von weiteren (Schadensersatz-) Ansprüchen bleibt vorbehalten.
1.5 Der sofortige Verweis aus der Anlage und die Erteilung eines dauerhaften Hausverbots bleiben für den Fall der wiederholten Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises während eines Zeitraums von einem Jahr oder für den Fall der trotz Abmahnung wiederholt schuldhaften Nutzung der Anlage entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung vorbehalten. Im Fall eines sofortigen Verweises oder eines dauerhaften Hausverbots wird der gezahlte Eintrittspreis zeitanteilig dem*r Nutzer*in erstattet.
Das Hausrecht übt der Betreiber sowie seine angestellten und dafür beauftragten Mitarbeiter aus.
1.6 Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf der Webseite bekannt gegeben. Die Kletteranlage darf nur während der Öffnungszeiten benutzt werden.
Außerhalb der Thekenöffnungszeiten ist der Zugang zur Anlage nur mit Transponder/Chipkarte möglich, die ausschließlich von volljährigen Jahreskartenbesitzer:innen, Abo-Kund:innen, Nutzer:innen von Firmenfitness-Anbietern (Wellpass und Wellhub) und Inhaber:innen von gültigen 11er-Karten erworben werden können. In dieser Zeit ist kein Servicepersonal anwesend. Zeiten mit Nutzungsverbot und Zeiten für die Nutzung der Kletteranlage mit Transponder/Chipkarte werden auf der Homepage bekannt gegeben.
1.7 Sicherheitsrelevante Bereiche sind kameraüberwacht.
1.8 Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Alter: bis 17 Jahre) dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines*r Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde, benutzen.
Eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist vorzulegen (siehe auch Ziffern 1.9, 1.10, 1.11 und 1.12).
1.9 Minderjährige ab dem vollendetem 14. Lebensjahr (Alter: ab 14 bis 17 Jahre) dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines*r Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde, benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen (siehe auch Ziffer 1.11).
1.10 Minderjährige Teilnehmer*innen einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; die Leitung einer Gruppenveranstaltung einer DAV-Sektion muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt die DAV-Sektion bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten der minderjährigen Leitung mit der Durchführung der Gruppenveranstaltung.
Die DAV-Sektion/Organisation, in deren Auftrag die Gruppenveranstaltung durchgeführt wird, hat das jährlich zu erneuernde Formblatt „Dauerbestätigung für geleitete Gruppenveranstaltungen“ vorzulegen (siehe auch Ziffern und 1.11 und 1.12).
1.11 Formblätter für Einverständniserklärungen liegen in der Kletteranlage aus und/oder können auf der Webseite (www.kletterzentrum-giessen.de) heruntergeladen werden.
1.12 Leitungen einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungsordnung von allen Gruppenteilnehmer*innen oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird
1.13 Die gewerbliche Nutzung der Kletteranlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung des Betreibers gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.
1.14 Anweisungen des Hallenpersonals sind zu befolgen (Hausrecht). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist das Hallenpersonal befugt, die Kletteranlage oder Teile davon ohne Erstattung des Eintrittspreises zu schließen und zu räumen.
2 Zutritt
2.1 Bouldern und Klettern erfordern wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können. In den Außenanlagen können in Abhängigkeit von der Witterung, unter anderem besondere Gefahren durch Feuchtigkeit, Eis oder Schnee bestehen.
2.2 Jede*r Nutzer*in hat in Eigenverantwortung die nachstehenden „Kletter-Regeln (Sicher Klettern)“, „Hallen-Regeln (Allgemeine Verhaltensregeln in der Kletter- und Boulderhalle)“ und „Boulder-Regeln (Sicher Bouldern)“ anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu reduzieren.
2.3 Bei der Nutzung der Vorstiegs-Kletterlinien müssen Seile mit mindestens 40 m Länge verwendet werden.
2.4 In gekennzeichneten Kletterlinien darf das Toprope-Seil abgezogen und für den Vorstieg genutzt werden.
2.4.1 Vor der Nutzung des Seils im Toprope muss kontrolliert werden, ob das Seil korrekt im Umlenker eingelegt wurde.
2.4.2 Das abgezogene Seil darf ausschließlich in der Kletterlinie zum Vorsteigen genutzt werden, aus der es abgezogen wurde. Die Nutzung des Seils in einer anderen Kletterlinie ist nicht gestattet.
2.4.3 Nach dem erfolgreichen Vorstieg mit Einhängen des Umlenkkarabiners müssen während des Ablassvorgangs die Zwischensicherungen wieder ausgeklippt werden.
2.4.4 Sollte der Vorstiegsversuch abgebrochen werden, muss das Seil abgezogen und die Theke informiert werden.
2.5 Bouldern ist nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet (siehe ausgehängten Lageplan). Sofern dort rote Linien angebracht sind, dürfen diese nicht übergriffen werden.
2.6 Vor der Nutzung von Selbstsicherungsautomaten (Auto-Belays) hat sich der*die Nutzer*in über die korrekte und sichere Bedienung zu informieren. Hierzu stehen Erklärvideos oder Einführungen des Betreibers und Erklärbilder/Piktogramme bereit. Dem*der Nutzer*in ist bewusst, dass er*sie bei Nutzung der Selbstsicherungsautomaten aufgrund des fehlenden Partnerchecks die Kontrolle für das korrekte Einhängen alleine durchführen muss. Der*die Nutzer*in muss während des Klettern jederzeit ansprechbar sein.
Die Nutzung der Selbstsicherungsautomaten ist nur nach einer Einweisung durch das Hallenpersonal erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr.
2.7 Das Training im Fitnessbereich mit den dortigen Fitnessgeräten erfordert wegen der damit verbundenen Verletzungsgefahr für sich und Dritte ausreichend Erfahrung, Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.
2.8 Trotz Lüftung kann in Kletterhallen vor allem im Boulderbereich die Staubbelastung hoch sein. Kleinkinder insbesondere im Säuglingsalter und auch atemwegserkrankte Personen sollten diese Bereiche zu den Stoßzeiten meiden.
3 Ausrüstungsverleih
3.1 Zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern) und Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen und über den fachgerechten Umgang mit den ausgeliehenen Ausrüstungsgegenständen verfügen oder selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Siehe auch Ziffern 1.1 und 2.1.
3.2 Minderjährige sind nicht berechtigt, Ausrüstungsgegenstände auszuleihen, es sei denn, sie können eine Einverständniserklärung (siehe auch Ziffer 1.9) der Erziehungsberechtigten zum selbstständigen Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen vorlegen. Im Rahmen von Gruppenveranstaltungen müssen Ausrüstungsgegenstände über die jeweilige Gruppenleitung ausgeliehen werden, es sei denn, Satz 1 trifft zu.
3.3 Die Verleihgebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Für die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände ist ein Pfand in Form eines Ausweises zu hinterlegen. Die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände dürfen nur in der jeweiligen Anlage benutzt werden, in der sie entliehen wurden.
3.4 Die Verleihdauer endet mit der Rückgabe des Ausrüstungsgegenstands, der spätestens 15 Minuten vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit am selben Tag zurückzugeben ist. Andernfalls fallen Leihgebühren für eine weitere Ausleihe an.
4 Haftung
4.1 Eine Haftung des Betreibers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
4.2 Für mitgebrachte Wertsachen des*r Nutzers*in, die in Obhut des Anlagenbetreibers bleiben, ist die Haftung des Betreibers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5 Gültigkeit
5.1 Die Benutzungsordnung tritt am 13.04.2026 in Kraft.
5.2 Die vorliegende Benutzungsordnung wird von dem*der Nutzer*in der Kletteranlage durch seine*ihre Unterschrift auf dem Anmeldeformular für Erwachsene und ggf. der Einverständniserklärung für Minderjährige bzw. der digitalen Unterschrift im Kassensystem anerkannt.
Hallenregeln – richtiges Verhalten in der Kletter- und Boulderhalle
- Du hast Verantwortung!
- Du benutzt die Kletter- und Boulderhalle eigenverantwortlich! Der Betreiber führt keine Kontrollen durch.
- Klettern und Bouldern bergen erhebliche Sturzgefahren: Du kannst dich oder andere schwer oder tödlich verletzen.
- Die Nutzung von Halbautomaten ist verpflichtend. Ausnahmen sind nach Rücksprache mit Theken- oder Betriebsleitung möglich.
- Schau hin, wenn Fehler passieren: Sprich sie an!
- Fairness und Rücksichtnahme!
- Nimm Rücksicht und gefährde niemanden.
- Passe dein Verhalten der jeweiligen Situation an.
- Vermeide bei hoher Auslastung langes Ausbouldern, Reservieren von Routen und unnötige Stürze.
- Auf ausgewiesenen Kletterlinien bleiben.
- Lass den Sichernden ihren Aktionsraum.
- Vermeide unnötigen Magnesiaverbrauch.
- Klettere oder bouldere nur mit geeigneten Schuhen und Bekleidung.
- Barfuß klettern oder das Klettern in Socken ist in der gesamten Halle verboten.
- Achtung Gefahrenraum!
- In der Kletter- oder Boulderhalle können Gegenstände herabfallen.
- Gefahr besteht auch dann, wenn du nicht selbst kletterst oder boulderst.
- Beachte den möglichen Sturzraum über dir.
- Auch im Fitness- und Trainingsbereich kannst du dich oder andere verletzen.
- Hindernisse wegräumen!
- Kletter- und Boulderbereiche sowie Fitness- und Trainingsbereiche immer frei von Gegenständen wie Rucksäcken, Trinkflaschen und ähnlichem halten.
- Lasse die Einrichtung dort, wo sie steht (Tische, Bänke etc.).
- Bei Unfällen erste Hilfe!
- Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Informiere unverzüglich das Hallenpersonal.
- Auf Anfrage Personalien bekannt geben.
- Beschädigungen melden!
- Beschädigte Wandbereiche, Karabiner oder Expressschlingen und beschädigte oder lose Griffe unverzüglich melden. Veränderungen sind untersagt.
- Schäden, Mängel, Defekte und auffällige Geräusche bei Selbstsicherungsautomaten sofort melden.
- Routensperrungen beachten.
- Die Kletterhalle ist kein Spielplatz
- Kinder beaufsichtigen.
- Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen sich in einer permanenten 2:1 Betreuung durch eine Aufsichtsperson befinden. Ausgenommen sind Veranstaltungen des Betreibers.
- Spielen und Rennen in den Kletter- und Boulderbereichen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
- Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten unbeaufsichtigt klettern und trainieren.
- Gefahr durch Schmuck und lange Haare!
- Schmuck, insbesondere Fingerringe, kann hängen bleiben und dich verletzen.
- Lange Haare zusammenbinden: sie können sich im Sicherungsgerät verfangen.
- Lasse den Chalkbag beim Bouldern am Boden oder hänge ihn dir ohne Karabiner um.
- Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot!
- Nach Alkohol- und Drogenkonsum nicht klettern und bouldern, sowie sichern.
- Rauchen in der Kletterhalle ist verboten. Im Außenbereich kann bei dem Aschenbecher geraucht werden.
- Handy und Musik stören!
- Handys lenken ab und können herunterfallen.
- Kopfhörer beeinträchtigen deine Aufmerksamkeit. Du musst jederzeit ansprechbar sein, auch beim Klettern am Autobelay.
-
Hunderegeln
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Hunde dürfen in das Kletterzentrum mitgebracht werden-
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Wir mögen Hunde und wünschen uns ein gutes Miteinander. Daher haltet euch bitte an folgende Regeln:
- Hunde dürfen in Kletter- und Boulderbereichen nicht frei herumlaufen.
- Hunde müssen angeleint im Bistro oder auf der Tribüne liegen/sitzen.
- Hunde dürfen nicht durch lautes Bellen oder Winseln die anderen Kletternden stören.
Kletterregeln – Sicher Klettern
- Team-Setup zu Beginn!
- Gewichtsunterschied klären, geeignete Maßnahmen treffen
- Sicherungskompetenz und Tagesform berücksichtigen
- Kommunikationsregeln vereinbaren
- Klettermaterial prüfen: Es darf nur einwandfreies, den UIAA-Prüfanforderungen genügendes, Material verwendet werden. Insbesondere zu beachten ist das zulässige Höchstalter textiler Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, das i.d.R. bei auch wenig genutzten Klettergurten bei zehn Jahren liegt.
2. Partnercheck vor jedem Start!
Gegenseitige Kontrolle mit Augen und Händen:
- Anseilknoten und Anseilpunkt
- Sicherungskarabiner
- Sicherungsgerät – Blockiertest
- Gurt und Gurtverschlüsse
- Seilende abgeknotet
- Nur mit vertrauten Geräten sichern
- Halbautomaten bieten zusätzliche Sicherheit
- Bremshandprinzip: eine Hand umschließt immer das Bremsseil
- Korrekte Position der Bremshand beachten
- Karabiner, Seil und Sicherungsgerät passen zusammen
- Volle Aufmerksamkeit beim Sichern!
- Kein Schlappseil
- Richtigen Standort nahe der Wand wählen
- Partner beobachten
- Sicherungsbrillen unterstützen die Aufmerksamkeit
- Die Sicherungsperson muss stehen
- Sturzraum freihalten!
- Gefahrenzone für Kollisionen großzügig einschätzen
- Am Boden genügend Abstand zur Falllinie des Kletterers
- In der Route genügend Abstand zu anderen Kletterern
- Pendelstürze berücksichtigen
- Alle Zwischensicherungen richtig einhängen!
- Als Zwischensicherungen dürfen nur die vom Betreiber vorgesehenen und vorhandenen Expressschlingen verwendet werden
- Einhängen aus stabiler Position
- Stürze beim Klippen vermeiden – Bodensturzgefahr!
- Korrekten Seilverlauf im Karabiner beachten
- Nicht hinter das Seil steigen
- Toprope nur an vorgesehenen Umlenkungen!
- Kein Toprope an einzelnem Karabiner mit Schnapp-, Twist-Lock- oder Schraubverschluss.
- Toprope in stark überhängenden Routen nur mit eingehängten Zwischensicherungen
- Prüfen, ob der richtige Seilstrang im Sicherungsgerät eingelegt ist
- Vorsicht beim Ablassen!
- Partner langsam und gleichmäßig ablassen
- Auf freien Landeplatz achten
- Nie zwei Seile in einen Umlenkkarabiner einhängen
- Kommunikation am Umlenkpunkt
- Aufwärmen vor dem Start!
- Intensität langsam steigern
- Locker ausklettern, abwärmen
- Verletzungen ausheilen
- Sei dir deiner Verantwortung bewusst!
- Sei selbstkritisch und offen für Feedback
- Sprich Fehler an, auch die anderer
- Halte dich auf dem neuesten Stand
- Nimm Rücksicht auf Andere
Boulderregeln – Sicher Bouldern
- Aufwärmen
- Intensives Aufwärmen schützt Muskeln, Bänder und Sehnen
- Aufwärmen nur in geeigneten Bereichen
2. Sturzraum freihalten
- Nicht unter Bouldernden aufhalten
- Keine Gegenstände liegen lassen
- Nicht zu eng nebeneinander oder übereinander bouldern
- Landezone großzügig Einschätzen
- Spotten
- Richtig spotten lernen
- Nur bei Bedarf spotten
- Gewichtsunterschiede beachten
- Abspringen oder Abklettern
- Abklettern geht vor Abspringen
- Gekennzeichnete Ausstiege nützen
- Abspringen und landen lernen
- Landen mit möglichst geschlossenen Füßen und – falls nötig – abrollen
- Auf Kinder achten
- Die Matte ist kein Spielplatz!
- Aufsichtspflicht wahrnehmen
- Maximale Höhe individuell definieren
Sektion Gießen-Oberhessen des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V., Gießen
Vorstand und Betriebsleitung